16.03.2008
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Air Inter Prozess: erneuter Freispruch |
Die sechs Angeklagten im Prozess um einen Airbus Absturz bei Straßburg vor 16 Jahren wurden jetzt auch in der Berufung frei gesprochen.
Hintergrund
Am 20. Januar 1992 flog ein
Airbus A320 der Air Inter beim Landeanflug auf den Straßburger Flughafen Entzheim gegen einen Hügel und stürzte ab. Von den 96 Insassen der Maschine konnten nur neun das Unglück überleben, 87 starben.
Absturzstelle bei Entzheim
Prozess
Angeklagt waren Manager des Flugzeugbauers der Unglücksmaschine, Manager der betreibenden Fluggesellschaft, Mitarbeiter der zivilen Flugkontrolle und ein Fluglotse. In erster Instanz wurden sie zwar frei gesprochen, aber die Richter hatten gewisse „Nachlässigkeiten“ bei der Konzeption des Cockpits seitens Airbus festgestellt, weswegen falsche Handlungen der Flugzeugcrew provoziert worden wären. Somit wurde trotz des Freispruchs eine gewisse Verantwortung der Angeklagten ausgesprochen.
In der Berufung wurde nun auch diese Mitverantwortung revidiert. Der Entwickler des A320 und frühere technische Direktor von Airbus Bernhard Ziegler habe sich bei der Konzeption des Cockpits „nichts zu Schulden kommen lassen“.
Reaktionen
Die Angehörigen der Opfer des Absturzes und die Opfervereinigung „Echo“ äußerten sich empört über das Urteil und die damit verbundene Reinwaschung des Unternehmens. Die Anwälte der Opfer planen nun, vor das Kassationsgericht in Paris zu ziehen.
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