11.03.2008
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Reisesicherheit: Reiserücktrittsversicherung |
Muss die Reise aufgrund unberechenbarer Umstände annuliert oder abgebrochen werden, entseht unter anderem ein finanzieller Schaden. Um sich gegen Risiken zu schützen hilft eine Reiserücktrittsversicherung.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann für Einzelpersonen, Familien oder Reisegruppen abgeschlossen werden.
In folgenden Fällen kann eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden:
- Tod
- Unfall
- Unvorhersehbare schwere Erkrankungen
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Verlust des Arbeitsplatzes
Auch der Tod, Unfall oder schwere Erkrankungen nahestehender Verwandter des Versicherten sind Gründe für den Rücktritt von einer Reise.
Als Voraussetzung für das Inkrafttreten einer Reiserücktrittsversicherung gilt die Unzumutbarkeit der Fortstzung einer Reise.
Im Fall von Streiks oder höherer Gewalt, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft.
Was tun im Schadensfall?
Folgendes sollten Sie bei der Anzeige eines Schadensfalls beachten:
-
Teilen Sie jeden Schaden unverzüglich der Versicherung mit
- Beschreiben Sie die Gründe, die zu einem Reiserücktritt geführt haben
- Achten Sie darauf, den Schaden für die Versicherung möglichst gering zu halten
Unterbleibt die Begleichung des entstandenen Schadens, haben Sie innerhalb einer Frist von 6 Monaten, den Betrag einzuklagen. Verstreicht die Frist, ist die Versicherung von der Leistung entbunden.
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