Schritt war absehbar
Bereits am 21. Juli 2007 hatte das britische Verkehrsministerium
Mahan Air die Landeerlaubnis für Großbritannien abgesprochen. Der Schritt, die iranische Airline auf die schwarze Liste zu setzen, war damit bereits absehbar.
Mahan Air, die 1991 gegründete private Airline, hat seit März 2002 als erstes europäisches Ziel Düsseldorf und seit Juli 2004 Birmingham angeflogen. Nun wurde der Airline die Landeerlaubnis für die gesamte EU entzogen.
Offiziellen Angaben zufolge, ist das fehlende Kollisionswarnsystem TCAS Grund für die Aufnahme in die gemeinschaftliche Blacklist. Auch das Bodenkollisionswarngerät EGWPS amerikanischer Bauart soll in den Maschinen der Mahan Air fehlen, was angesichts des Handelsembargos nicht verwunderlich ist.
Mit über 20 Jahren Durchschnittsalter, ist die Flotte der Mahan Air recht betagt. Allerdings wurden zwei
A320-200 der deutschen Blue Wings geleast. Diese Maschinen verfügen über ein Durchschnittsalter von gut 11 Jahren, sind nach europäischen Sicherheitsrichtlinien zugelassen und verfügen folglich über Kollisionswarnsysteme. Es ist daher wenig einleuchtend, wieso die gesamte Flotte der Mahan Air verbannt wurde und nicht einmal die technisch auf neuerem Stand befindlichen A320 zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs in Europa eingesetzt werden dürfen. So werden viele Passagiere umbuchen müssen.
UM nicht mehr aktiv
Die Ukranian Mediterranean Airlines ist nach Aerosecure Expertenmeinung nicht mehr aktiv, da bereits vor einem Monat ukrainische Behörden den Betrieb untersagten. Umso mehr erstaunt die plötzliche Aufnahme der Fluggesellschaft in die schwarze Liste.
Die Airline konnte die Einhaltung von Wartungsintervallen nur lückenhaft nachweisen, heißt es in der offiziellen Begründung.
Die schwarze Liste als diplomatisches Instrument
Das politische Signal, welches von dem Betriebsverbot ausgeht, darf in beiden Fällen nicht unterschätzt werden. Auch wenn die Verbote aus Sicherheitsgründen durchaus gerechtfertigt erscheinen, kann es sich ebenso um einen diplomatischen Schachzug handeln. Schon die Aufnahme der nordkoreanischen Air Koryo in die schwarze Liste zeigte die doppelte Aussagekraft der Liste: sowohl in Bezug auf die Flugsicherheit, als auch der internationalen Politik.
Schaden am Image
Nachdem sämtliche indonesischen Airlines bereits seit Anfang Juli auf der gemeinschaftlichen schwarzen Liste zu finden sind, haben es die Verantwortlichen der EU-Kommission immer noch nicht geschafft peinliche Rechtschreibfehler und Doppelbezeichnungen von Airlines aus der schwarzen Liste zu entfernen:
So wird der indonesische Billigflieger „Adam Air“ auch in der übrarbeiteten Version der schwarzen Liste als ADAMSKY CONNECTION aufgelistet, wobei selbstverständlich die Adam Sky Connection gemeint ist. Ganze vier weitere indonesische Airlines tauchen zudem doppelt auf. Grund dafür ist, dass die Rechtsform der Gesellschaft vergleichbar mit „GmbH“ im Deutschen in Indonesien als „PT.“ vor das entsprechende Unternehmen eingefügt wird. So taucht zum Beispiel sowohl ein PELITA AIR SERVICE als auch ein
PT. PELITA AIR SERVICE auf, wobei es sich um ein und dasselbe Unternehmen handelt.
Es bleibt zu hoffen, dass die Offiziellen der EU diese Formfehler wenigstens in der nächsten Auflage der schwarzen Liste verbessern können. Die mangelnde Sorgfalt dürfte sich mittlerweile nicht nur in Expertenkreisen herumgesprochen haben.
zurück zur Artikel-Übersicht