Nach Angaben der One-Two-GO Airlines hat der Absturz am 16. September in Phuket 89 Menschenleben gefordert. Mindestens ein Deutscher befindet sich unter den Todesopfern. Ein Krisen-Telefon wurde eingerichtet.
Unfallhergang
Die McDonnell Douglas MD-82 war bei starkem Regen, schlechter Sicht und heftigen Scherwinden am Sonntag nachmittag, nach dem Aufsetzen über die Landebahn hinausgeschossen, in eine Baumreihe gerutscht und in Flammen aufgegangen. Nur 41 der 130 Menschen an Bord konnten sich aus dem Wrack retten. Sie wurden in örtliche Krankenhäuser gebracht. Für 89 Menschen kam jede Hilfe zu spät.
Bilder des Unfalls zeigen den regennassen Runway des Flughafens Phuket und das Wrack der Maschine.
Unter den Passagieren sollen sich auch bis zu sieben Deutsche befunden haben. „Wir prüfen derzeit Hinweise, dass es ein oder zwei deutsche Opfer gegeben hat“, so ein Sprecher des Auswärtigen Amtes gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Bestätigt wurde bisher ein Opfer, das aus Rheinland-Pfalz stammen soll. Unter den Überlebenden sind bislang vier Deutsche. Für Angehörige wurde von der deutschen Botschaft eine Krisen-Hotline (0066 2287 9000) und eine E-Mail-Adresse (Unfall-Phuket@bangk.diplo.de) eingerichtet.
Ein Verletzungsopfer beschreibt den Hergang des Unglücks
Das ergreifende Video eines irischen Überlebenden gibt Aufschluss über den Unfallhergang: Der Pilot versuchte nach dem Aufsetzen offenbar wieder durchzustarten. Dabei geriet die Maschine aus dem Gleichgewicht und stürzte seitlich auf den Boden.
Die Unglücksmaschine
Die Unglücksmaschine mit der Registrierung HS-OMG war 1983 bei Trans World Airways (TWA) in Dienst gestellt worden. American Airlines erwarb das Flugzeug 2001 und nutzte es bis April 2006. Da die Airline keine Verwendung mehr für das Flugzeug hatte wurde es in Roswell eingelagert. Erst seit März diesen Jahres war die McDonnell Douglas MD-82 zur Flotte der One-Two-Go Airlines gestoßen.
Die Flugschreiber wurden inzwischen geborgen und befinden sich auf dem Weg in die USA zur Auswertung. Die Aufzeichnungen werden aufklären, ob ein Verschulden der Fluglotsen vorliegt, die den Piloten möglicherweise nicht in ausreichendem Maße über die Wetterumstände in Kenntnis setzten.