21.01.2008
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Laserpointer gefährlich für Privatpiloten |
Nicht nur für Verkehrsflugzeuge stellen Laserpointer eine Gefahr dar (Artikel: Laserpointer gefährlich für Flugsicherheit). Gerade bei kleineren Privatmaschinen oder Hubschraubern kommt es häufig zu gefährlichen Blendungen.
Irritation bei Privatpiloten
Wenn Kleinflugzeuge und Hubschrauber anvisiert werden, hinterlässt der Strahl an der gekrümmten Glaskanzel eine Lichtkugel, die etwa so groß wie ein Basketball ist. Die Piloten erschrecken zunächst, weil sie befürchteten, zu nah an ein hohes Gebäude oder einen Mast geflogen zu sein. Andere denken, es zielt jemand mit einem Gewehr auf sie.
Flughäfen für kleine Privatmaschinen sind außerdem weit nicht so großräumig abgeschirmt und unzugänglich, wie große Airports. Man kommt mit seinem gefährlichen Spielzeug viel näher an startende und landende Maschinen heran. Da diese auch meist in geringerer Höhe fliegen, als große Passagierjets, werden sie häufiger zum Ziel herumspielender Laserpointerbesitzer.
Polizeihubschrauber geblendet
Im November 2005 wurde in den USA ein Mann verurteilt, der 11 Monate zuvor eine landende Cessna mit sechs Insassen beim Anflug auf den Flughafen Teterboro/New Jersey wissentlich geblendet hatte. Der Pilot stieg anschließend mit in den Polizeihubschrauber und gemeinsam beflog man das letzte Stück der Route. Als man in der Nähe eines Shoppingcenters kreiste, wurde auch der Hubschrauber von grünen Laserimpulsen erfasst. Man erkannte, woher sie kamen und traf dort auf einen 31-jährigen Ingenieur, der sein Vorgehen zunächst bestritt und es seiner kleinen Tochter in die Schuhe schieben wollte. Obwohl in den USA bis zu 20 Jahre Haft und 250.000 Dollar Strafe auf Gefährdung des Luftverkehrs stehen, musste der Mann aber nicht ins Gefängnis, da der Hubschrauber kein Massentransportmittel war. Zwei Jahre auf Bewährung lautete das Urteil im Februar 2006.
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