14.03.2008
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Bundesverfassungsgericht entscheidet sich für den BBI |
Die Klage von 44 Anwohnern des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg International wurde heute vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Damit ist die letzte Hürde für die Realisierung des Projektes genommen.
Im Juli 2006 hatten die Anwohner vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Klage eingereicht. Die Anwohner hatten sich aufgrund des vorraussichtlich zu erwartenden Lärms auf Artikel 2 des Grundgesetzes berufen, das den Schutz der Gesundheit fordert. Unter Vorsicht des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier wurde entschieden, die Klage nicht anzunehmen. Es liege keine Verletzung des Grundgesetzes vor.
Dr. Rainer Schwarz, Sprecher der Geschäftsführung der Berliner Flughäfen: „Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau von Schönefeld zum BBI. Die Interessen aller Beteiligten wurden sorgfältig abgewogen.“

Der neue Berlin Brandenburg International © Archimation für BBI
Bereits seit September 2006 laufen die Bauarbeiten. Im Herbst 2011 wird der Flughafen fertiggestellt sein, der die bisherigen Flughäfen Tegel und Tempelhof ersetzen wird. Insgesamt wird der Flughafen etwa 2 Milliarden Euro kosten. Die Passagierkapazitäten werden anfangs 22 Millionen, später 40 Millionen Passagiere betragen. In Spitzenzeiten werden am neuen Berlin Brandenburg International bis zu 6.500 Personen pro Stunde starten oder landen.
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