06.05.2008
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Handgepäck-Richtlinie fallen gelassen |
Die seit 2006 geltenden Handgepäcksbestimmungen wurden gestern von der EU-Komission zurück genommen. Das betrifft aber nur das Größenlimit, nicht die umstrittene Flüssigkeits-Regel.
Einführung der Regelung für Handgepäck
Nachdem im August 2006 ein angeblich geplantes Attentat auf ein ziviles Passagierflugzeug vereitelt wurde, hatten Sicherheitsexperten der EU Kommission geraten, zu großes Handgepäck zu verbieten. Also wurde eine Verordnung eingeführt, die das Mitführen von Koffern und Taschen untersagte, falls diese größere Abmessungen hatten als 56 x 45 x 25 cm.
Kritik an der Handgepäcksregel
Laut EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot habe die Handgepäcksregelung für die Sicherheit wenig gebracht, aber die Bequemlichkeit für die Passagiere deutlich eingeschränkt. Deshalb wurde die Vorschrift gestern wieder zurückgenommen. Das umstrittene Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck bleibt davon aber unberührt.
Unbegrenzte Handgepäcksausmaße?
Das Zurückziehen des Beschlusses bedeutet nun aber nicht, dass ab sofort jegliche Ausmaße an Handgepäck erlaubt sind, es gibt nur keine allgemein gültigen Vorgaben mehr. Die meisten Airlines selbst haben eigene Handgepäcksrichtlinien, die von den Passagieren beachtet und eingehalten werden müssen. Hier gilt immer, sich vor einer Reise bei der eigenen Fluggesellschaft zu erkundigen.
Beispielsweise erlaubt die
Lufthansa keine Handgepäckstücke, die größer als 55 x 40 x 20 cm und schwerer als 8 kg sind.
Sicherheits-Check: Handgepäckskontrolle am Flughafen
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