31.01.2013
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Rechte von Fluggästen - Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung |
Immer wieder müssen Fluggäste am Airport feststellen, dass ihr Zeitplan ins Wanken gerät. Das Warten auf den Start kann dabei für Urlaubs- und Geschäftsreisende gleichermaßen zur echten Geduldsprobe werden. Flugverspätungen treten meist unabhängig von Abflughafen und Airline auf. Aber egal ob Frankfurt oder Berlin, Lufthansa oder Condor: Wer sich rechtzeitig informiert, hat unter Umständen Anspruch auf Entschädigungen.
Ab drei Stunden kann zur Kasse gebeten werden
Beträgt die Verspätung eines Fluges mehr als drei Stunden, so kann der Fluggast nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro geltend machen. Entscheidend ist dafür zum einen die Entfernung zwischen Start und Zielflughafen, zum anderen, dass einer der beiden Ort innerhalb Europas liegt. Lediglich für den Fall, dass die Verspätung aufgrund außergewöhnlicher und durch die Airline nicht zu verantwortender Gründe wie Streik zustande kam, kann eine solche Entschädigung entfallen. Technische Probleme zählen im Übrigen nicht zu diesen Ausnahmen.
Verpflegung und Unterkunft als Sonderleistungen
Aber auch bei geringeren Flugzeitverspätungen kann es bereits Sonderleistungen für die Fluggäste geben. Bei einer Verzögerung von mehr als zwei Stunden und einem Ziel von weniger als 1.500 Kilometer Entfernung kann der Gast auf kostenlose Verpflegung und notfalls auf eine Übernachtung bestehen. Das gilt auch bei mehr als drei Stunden Verspätung und eines Flugziel bis 3.500 Kilometer. Ist der Flug dagegen mehr als fünf Stunden verspätet, dann kann der Gast unabhängig von der Entfernung des Flugziels auf die Rückerstattung des Flugpreises oder einen Rückflug bei Verspätung eines Anschlussfluges bestehen.
Rechte frühzeitig prüfen
Der Reise ist in der Regel selbst für den Nachweis der existierenden Mängel verantwortlich. Deshalb sollten Fluggäste um die schriftliche Bescheinigung der entsprechenden Verspätungen bitten, oder sich Online über eingetragene Flugverspätungen informieren (zum Beispiel
hier für Flüge ab und nach Berlin). Vor allem die EU-Verordnung 261, die den Fluggästen klare Rechte zusichert, kann bei der Durchsetzung der Ansprüche helfen. Trotzdem muss in den meisten Fällen über mehrere Instanzen gegangen werden. Wer sich bereits Erfolglos bei der entsprechenden Airline beschwert hat, kann eine Meldung beim Luftfahrtbundesamt einreichen. Hilfreich sind auch Unternehmen wie Flightright (
www.flightright.de), die den Geschädigten notfalls sogar vor Gericht vertreten um dessen Rechte durchzusetzen.
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