18.07.2007
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Absturz in Sao Paulo reißt über 200 Menschen in den Tod |
Bei einem verheerenden Flugzeugabsturz eines Airbus A320, der beim Landeanflug auf Congonhas Airport verunglückt, sterben alle 176 Insassen und viele Menschen am Boden.
Der Flug JJ3054 der Fluggesellschaft
TAM Brazil endete am Abend des 17.7.2007 in einer Katastrophe. Bei starkem Regen setzte der Airbus A320 auf der nassen Landebahn auf, konnte Augenzeugenberichten zufolge seine Geschwindigkeit kaum drosseln, schlitterte über die Landebahn hinaus und raste auf eine Hauptverkehrsader im Stadtkern Sao Paulos.
Besonders tragisch
Das Flugzeug hinterließ eine Schneise der Verwüstung. Ein heftiges Feuer brach aus. Gerüchten zufolge, soll bei der Notlandung auch eine Tankstelle beschädigt worden sein. Die Feuerwehr hatte bis in die späten Nachtsunden mit dem Flammenmeer zu kämpfen. Bei dem Fiasko kamen nicht nur alle 176 Insassen des Flugzeugs ums Leben, sondern auch Anwohner des dichtbesiedelten Stadtkerns. Besonders tragisch ist die Tatsache, dass sich das Unglück ausgerechnet zur Hauptverkehrszeit ereignete und viele Pendler, die auf dem Weg nachhause waren, mit in den Tod gerissen wurden.
In Brasilien wurden drei Tage Staatstrauer ausgerufen.
Mögliche Ursache: Aquaplaning
Es ist anzunehmen, dass sich durch den starken Regen ein geschlossener Wasserfilm auf der Landebahn bildete, wodurch es bei der Landung zu Aquaplaning kam. Dieser Effekt ist genau wie im Automobilbereich verheerend. Der Reifen verliert die Bodenhaftung und alle Bremswirkung geht verloren.
Wirtschaftliche Konsquenzen oder Sicherheit
Nach einer Erneuerung des Belags auf dem Airport Congonhas, war die Konstruktion von Drainagekanälen noch nicht abgeschlossen. Dadurch galten die Startbahnen des Flughafens schon seit längerem als besonders kurz und extrem rutschig. Eigentlich war es im Februar 2007 zu einem Gerichtsbeschluss gekommen, nach dem Großraumflugzeuge überhaupt nicht mehr auf Congonhas landen durften. Dieses Verbot wäre für den A320 gültig gewesen. Jedoch wurde der Beschluss aufgrund der wirtschaftlichen Konsequenzen von einem Berufungsgericht aufgehoben.
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